Haftungsverzicht


Der Unterzeichner/eine Unterzeichnerin (im Folgenden: Nutzer), unter Bezugnahme auf die Aktivitäten (im Folgenden: Erfahrung), die er/sie bei den lokalen Führern (im Folgenden: Lokaler Manager) durchzuführen beabsichtigt


erklärt dazu:


A. bei guter Gesundheit und für die Ausübung der gewählten sportlichen Aktivität im Freien geeignet und angemessen sein;


B. sich verpflichten, die Anweisungen des vom örtlichen Manager benannten Outdoor-Guides zu befolgen und alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um das Erlebnis in völliger Sicherheit durchzuführen, um weder sich selbst noch andere an dem Erlebnis beteiligte Personen zu schädigen, zu gefährden und/oder Unannehmlichkeiten zu verursachen;


C. sich der einzelnen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Erlebnis bewusst zu sein und über die körperlichen Fähigkeiten, die Erfahrung, die technischen Fertigkeiten und die spezifischen Kenntnisse eines erfahrenen Sportlers zu verfügen, die erforderlich sind, um die für das Erlebnis erforderlichen Aktivitäten in absoluter Autonomie und Unabhängigkeit auf eigenes Risiko durchzuführen;


D. im Besitz einer angemessenen Versicherungspolice zu sein, die das Risiko abdeckt, das mit den Aktivitäten verbunden ist, die im Laufe der Erfahrung auf die Karten gelegt werden;


E. jegliche zivil- und strafrechtliche Haftung und Entschädigung für Sach-, Personen- und Gebäudeschäden zu übernehmen, die direkt von ihm verursacht wurden oder auf seine Handlungen und sein Verhalten während der Entwicklung des Erlebnisses zurückzuführen sind, sowie jedes Risiko für seine eigene Person zu übernehmen;


F. den Ortsvorsteher und jeden seiner Beauftragten von jeglicher Verantwortung zu entbinden und darauf zu verzichten, aus irgendeinem Grund Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gegen sie geltend zu machen.


In Anbetracht der obigen Ausführungen hält der Benutzer OTP Srl, den örtlichen Leiter und jede verantwortliche Person im gesetzlich zulässigen Rahmen schadlos für alle direkten oder indirekten materiellen und immateriellen Schäden an seiner Person, an Dritten und/oder an der Ausrüstung, die sich aus der Teilnahme an dem Erlebnis ergeben sollten und die nicht dem örtlichen Leiter und/oder seinen Vorgesetzten aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zuzuschreiben sind.